Regelungen und Vorschriften Schwimm- und Rettungswesten Schweiz
Handhabung auf den Seen & Flüssen in der Schweiz
Unterschied Rettungsweste & Schwimmweste
- Die Rettungsweste, wie der Name schon sagt, soll Leben retten. Eine Rettungsweste muss einen Auftrieb von mindestens 100 - 300 N aufweisen. Sie muss zwingend einen Kragen haben, denn der dient zur Ohnmachtssicherung.
- Die Schwimmweste hingegen hat einen Auftrieb von mindesten 50 - 100 N. Sie sind meist etwas bequemer und geben etwas mehr Bewegungsfreiheit auf dem Wasser.
Regelung auf Seen & Flüssen
Je nach Kanton können die Bestimmungen variieren. Grundsätzlich gelten aber folgende Regelungen zum Tragen einer Schwimm- oder Rettungsweste.
Eine Schwimm- oder Rettungsweste muss bei allen Wassersportarten nur mitgeführt und nicht getragen werden - pro Person muss eine Weste dabei sein.
Unsere Empfehlung: wenn ihr die Weste dabei habt, tragt sie auch, denn Sicherheit steht an erster Stelle.
SUP, Luftmatratzen und Co.:
Beim SUPlen auf dem See musst du ab 300m vom Ufer weg eine Schwimmweste bei dir tragen.
Beim SUPlen auf dem Fluss musst du eine Schwimmweste bei dir tragen und dein SUP mit Name, Adresse und Telefonnummer versehen.
Gummiboot, Motorboot:
Beim Böötlen auf dem See musst du eine Rettungsweste bei dir tragen.
Beim Böötlen auf dem Fluss musst du eine Rettungsweste bei dir tragen und dein Boot mit Name, Adresse und Telefonnummer versehen.
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